Mietkonditionen
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Event konzentrieren können, möchten wir Ihnen im Folgenden unsere Mietkonditionen vorstellen. Unsere transparenten Richtlinien sollen sicherstellen, dass Ihre Veranstaltung reibungslos und unvergesslich wird.
Mietdauer
Für einen Abendevent gilt
12:00 Uhr – 06:00 Uhr des nächsten Tages
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Für einen Tagesevent
08:00 Uhr – 23:00 Uhr
Mietdauer Verlängerung
Die Mietdauer kann gegen Aufpreis verlängert werden.
Pro Stunde: +250.– CHF
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Möchten Sie für Ihren Abendevent den Morgen zum Einrichten, Aufstellen und Dekorieren dazumieten, ist dies ebenfalls möglich.
Einrichtungsmorgen, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, +500.– CHF
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Wenn Sie am Tag vorher mit der Einrichtung beginnen möchten, sind die Räumlichkeiten für diesen Tag zu mieten.
Aufbewahrung von Waren und Gegenständen
Haben Sie Ware, die Vortags geliefert wird oder erst am nächsten Tag abgeholt wird, können wir dies gerne vereinbaren. Für diesen Dienst verrechnen wir eine Lagerungspauschale. Diese kann je nach Grösse und beanspruchtem Platz variieren.
Wenn am Vortag oder am Tag darauf unsere Räumlichkeiten andersweitig vermietet sind, können wir diesen Service nicht garantieren. Auch können wir keine Haftung für Schäden am Material übernehmen.
Übergabe / Abgabe der Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten können ab Mietbeginn übernommen werden. Jemand von unserem Team wird Sie empfangen und die Location übergeben. Für die Abgabe ist nicht zwingend jemand von uns vor Ort. Der Schlüssel muss in diesem Fall im Schlüsseldepot im Aussenbereich hinterlegt werden.
Im Mietpreis inbegriffen
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2 rechteckige Banketttische (1.10m x >10m), welche im Eagle Inn fix montiert sind
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3 fahrbare Garderobenstangen mit Kleiderbügel
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Nutzung des Lounge-Bereichs
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Nutzung des überdachten Sitzplatzes
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Nutzung Gäste-WLAN
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Nutzung Lautsprecher für Hintergrundmusik, ansteuerbar mit Spotify. (Gerät / Tablet wird zur Verfügung gestellt) (Diese Anlage ist nicht geeignet für Party- bzw. Disco-Beschallung)
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Parkplätze vor dem Gebäude für ca. 30 Personenwagen. Die Parkmöglichkeiten sind erweiterbar (auf ca. 60) auf der Zufahrtsstrasse. Sollten mehr Parkplätze benötigt werden, bitten wir Sie, dies zu erwähnen.
Reinigung
Die Eventhalle wird dem Mieter im sauberem Zustand übergeben. Bei der Rückgabe muss die Eventhalle mit dem Zustand bei der Übergabe vergleichbar sein. Alle mitgebrachten Möbel und Gegenstände müssen bis zum Ende der Mietdauer entfernt, oder, wenn vorab vereinbart, zusammengestellt werden.
Möchten Sie nicht selber putzen, bieten wir Ihnen gerne einen Reinigungsservice an welcher die folgenden Punkte für Sie übernimmt.
Es gilt "Besenrein". Dies bedeutet bei uns konkret:
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Kleberückstände von Klebband an Wänden und Boden müssen entfernt werden.
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Die Oberflächen, z.B. Tische und Stühle in den Räumen sind sauber geputzt.
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Der Boden wurde mit dem Besen gewischt und Flecken von ausgeschütteten Getränken oder Speisen wurden beseitigt. Es muss nicht nass aufgenommen werden.
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Die WC-Anlage wurde sauber hinterlassen. Die WC-Schüsseln müssen nicht geschrubt werden, aber sichtbare "Hinterlassenschaften" müssen entfernt werden.
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Aussenbereiche wurden gewischt, Zigarettenstummel und anderer Abfall entfernt.
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Wurde vereinbart, dass der Abfall durch uns entsorgt wird, sind die Abfallsäcke draussen vor dem Haupteingang (unter der Treppe) zu deponieren.
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Die Küche wird üblicherweise vom Catering gereinigt.
Ist nach der Abgabe eine Nachreinigung durch uns notwending, wird diese auf Ihre Kosten nachbelastet.
Abfall Entsorgung
Ihren Abfall können Sie in von uns bereitgestellten Abfallsäcken bei uns zur Entsorgung lassen. Dafür werden pro 110l-Sack 5.– CHF verrechnet.
Zahlungskonditionen
Der gesamte Betrag gemäss vereinbarter Offerte wird 60 Tage vor Event fällig. Wurde der Betrag bis dann noch nicht auf unser Konto einbezahlt, erachten wir die Buchung als storniert und die üblichen Stornierungsgebühren werden fällig.
Nach dem Event kann eine Schlussrechnung erstellt werden. (z.B. für zusätzliche Dienstleistungen welche nicht offeriert wurden, Überzeit, defekte oder beschädigte Gegenstände, etc.)
Stornierung
Sie können bis 60 Tage vor dem Anlass schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Aufwendungen, welche uns durch Ihre Buchung entstanden sind, werden Ihnen bei Umbuchungen/Annullation vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Für die admin. Aufwendungen und Umtriebe verrechnen wir pauschal 450.- CHF.
Bei Stornierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung/Zusage oder Reservierung werden zusätzlich folgende Kosten in Rechnung gestellt:
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Bis zu 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Kostenlos.
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90-60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Verrechnung von 25% der vereinbarten Leistungen.
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60-8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Verrechnung von 75% der vereinbarten Leistungen.
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7-0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Verrechnung von 100% der vereinbarten Leistungen.
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Geltungsbereich
Arthaios AG, Industriestrasse 28, 4658 Däniken, nachfolgend "Arthaios" oder "Vermieter", ist Betreiberin der Eventhallen an der selbigen Adresse.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Arthaios und ihren Kunden / Mieter bzw. Kundinnen / Mieterinnen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung «KundInnen / Mieterinnen» verzichtet. Der Begriff Kunde / Mieter gilt für alle Geschlechter.
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Vertragsgegenstand
Der Kunde erhält von Arthaios das Recht, die in der Vereinbarung aufgeführten Räumlichkeiten und Infrastrukturen für die Durchführung der beschriebenen Veranstaltung zu nutzen („Vertragsgegenstand“).
Änderungen des Zwecks oder Inhalts der Veranstaltung nach Vertragsabschluss müssen dem Arthaios-Kunden unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen der Zustimmung von Arthaios. Ohne Zustimmung gilt das außerordentliche Kündigungsrecht von Arthaios gemäß Punkt 3).
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält sich Arthaios alle bestehenden Verpflichtungen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Eigentümern und Mietern, zum Betrieb, zur Organisation oder zur kommerziellen Vermarktung von Arthaios vor.
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Arthaios kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen
Arthaios kann die Vereinbarung sofort und ohne Entschädigung beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde eine Handlung setzt, die es für Arthaios unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
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der Kunde trotz einer kurzen Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen mit den Zahlungen oder Sicherheiten im Verzug ist und diesen Verzug nicht behebt;
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der Kunde den Zweck oder Inhalt der Veranstaltung ohne Zustimmung von Arthaios ändert;
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berechtigte Bedenken hinsichtlich Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Schäden an Personen oder Eigentum im Zusammenhang mit der Veranstaltung bestehen;
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die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung nicht erteilt werden oder es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Veranstaltung gegen Vereinbarungen, Auflagen oder Vorschriften mit den Behörden verstößt, die Arthaios getroffen hat;
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über den Kunden ein Konkurs-, Nachlass- oder Liquidationsverfahren eröffnet wird;
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Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Bonität oder Seriosität des Kunden aufkommen lassen;
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die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann.
Wenn Arthaios gemäß Abschnitt 2 von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet, die Stornogebühren gemäß den Mietkonditionen zu zahlen. Mit der Beendigung der Vereinbarung verliert der Kunde sofort sämtliche Rechte zur Nutzung des Vertragsgegenstandes.
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Eigentum
Der Mietgegenstand bleibt während der Dauer des Mietvertrages Eigentum des Vermieters.
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Nutzung des Eventlokals
Der Kunde darf das Eventlokal nur zu dem vereinbarten Zweck nutzen und ist verpflichtet, alle Mietauflagen, geltende gesetzliche und behördliche Bestimmungen einzuhalten. Nicht zulässig sind Anlassarten, bei denen der Zweck in direktem oder indirektem Zusammenhang mit sektiererischem, sexistischem, rassistischem, rechts- oder linksradikalem oder ähnlichem Gedankengut steht. Arthaios behält sich das Recht vor, Veranstaltungen in diesem Zusammenhang abzusagen oder das Nutzungsverhältnis fristlos aufzulösen.
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Eventdauer
Als verrechenbare Eventdauer gilt der Zeitraum zwischen Öffnung und Schliessung der benutzten Räumlichkeiten. Auf- und Abbauzeit gehören zur verrechenbaren Mietzeit.
Bei Unterschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer (späterer Nutzungsantritt und / oder kürzere Nutzungsdauer) bleibt das in der Vereinbarung vereinbarte Nutzungsentgelt vollumfänglich geschuldet.
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Rechtsverhältnis
Als Kunde sind Sie verpflichtet, die Eigentums- und Schutzrechte sowie das Image von Arthaios zu respektieren. Als Veranstalter müssen Sie sich gegenüber der Öffentlichkeit klar als Eventveranstalter präsentieren, insbesondere in der Werbung und beim Ticketverkauf. Es besteht eine rechtliche Beziehung zwischen Ihnen als Kunde und dem Eventbesucher. Es besteht jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Eventbesucher und Arthaios.
Der Kunde darf und kann Arthaios in keiner Weise gegenüber Dritten verpflichten.
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Schaden am Mietobjekt
Versicherung ist Sache des Mieters, verursachte Schäden des Mieters werden jedoch von Arthaios in Rechnung gestellt.
Mit der Hard- und Software, sowie den sonstigen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, keine Software über den ihm zur Verfügung gestellten externen Netzzugang herunterzuladen oder zu kopieren, gleichgültig ob auf eigenem oder zur Verfügung gestellten Rechner. Keine Dateien gleich welcher Art in das Internet bzw. externe Medien einzuspeisen und keine gesetzeswidrigen oder pornografischen Inhalte aufzurufen bzw. herunterzuladen.
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Kennzeichnungen
Der Mieter darf die vom Vermieter an dem Mietgegenstand angebrachten Objekte, Schilder, Nummern oder andere Aufschriften nicht schädigen, abändern, entfernen oder unkenntlich machen.
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Allgemeines Rauchverbot
Es darf in keinem der Räume geraucht werden. Die dafür vorgesehenen Aussenbereiche sind sauber zu halten.
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Kündigung des Vertrages
Wenn der Mieter den geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, kann Arthaios nach einer schriftlichen Mahnung und einer festgelegten Frist ohne weitere Verzögerung den Mietvertrag kündigen. Sofern sich die Übergabe des Mietgegenstandes auf Wunsch des Mieters verzögert, so ist Arthaios berechtigt, dem Mieter die durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu berechnen.
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Definitive Buchung
Die Buchung gilt als definitiv, sobald der geschuldete Betrag gemäss vereinbarter Offerte auf dem Konto von Arthaios einbezahlt wurde.
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Rückgabe
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei der Beendigung des Mietvertrages in ordnungsgemässem Zustand unverzüglich zurückzugeben bzw. abzugeben. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht in ordnungsgemäßem Zustand, so ist der Mieter zur Übernahme des dadurch entstehenden Schadens, insbesondere evtl. Mietausfälle, verpflichtet.
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Haftung
Arthaios ist nicht haftbar für Ansprüche, die im Zusammenhang des Events entstehen. Arthaios haftet nur für Mängel an Räumen und Inventar, die vor der Vermietung beanstandet werden. Bei Versagen von Einrichtungen oder Ereignissen, welche die Veranstaltung behindern oder verunmöglichen, ist Arthaios nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar. Arthaios ist von allen Ansprüchen freigestellt, die dem Veranstalter, seinen Mitarbeitenden oder Dritten, insbesondere den Gästen und Teilnehmenden, aus Anlass der Benutzung der Räumlichkeiten in Arthaios entstehen.
Arthaios übernimmt keine Haftung für Parkschäden an Fahrzeugen, welche auf dem Grundstück parkiert wurden.
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Konsequenzen bei Missachtung
Das Missachten von Vorschriften (wie Mietkonditionen oder AGB's) oder von Anweisungen von Mitarbeitern der Arthaios AG kann zu einer Verwarnung bis hin zu einem sofortigen Hausverweis durch die Geschäftsleitung führen.
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Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Spezialdomizil
Es gilt schweizerisches Recht. Es gilt Erfüllungsort und Gerichtstand OLTEN (Schweiz). Mieter mit Wohnsitz /Sitz im Ausland unterstellen mit Unterzeichnung dieses Vertrages für die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dem Spezialdomizil OLTEN (Schweiz). Gemäss Artikel 50 Absatz 2 des schweizerischen Bundesgesetztes über Betreibung und Konkurs.